Skip to main content

68% der dcps in eu blockieren Webinhalte in anderen Ländern

WT.012.04 Immer gleich: Die 68-95-99 Regel der Normalverteilung (Kann 2024)

WT.012.04 Immer gleich: Die 68-95-99 Regel der Normalverteilung (Kann 2024)
Anonim

Es ist allgemein bekannt, dass die Europäische Union (EU) strenge Datenschutzgesetze für die Region hat. Noch wichtiger ist, dass 68% aller in der EU tätigen Anbieter digitaler Inhalte dazu neigen, den Zugriff auf Websites in anderen Ländern der Region zu blockieren.

Länder wie Deutschland, Spanien und andere nordische Länder haben zwar rechtliche Verfahren, um den Inhalt von Produktpiraterie einzuschränken und den Zugang der Öffentlichkeit zu bestimmten Websites zu beschränken, dies ist jedoch eine alarmierende Statistik, um ehrlich zu sein. Überraschenderweise sind 74% der fiktiven Webinhalte, dh Fernsehsendungen, Dramen und Filme - die nicht auf realen Geschichten basieren - auch in den EU-Mitgliedstaaten geografisch beschränkt.

Wenn ein in Deutschland lebender Internetnutzer über das Internet auf ein spanisches Fernsehprogramm oder einen polnischen Film zugreifen möchte, ist er nicht in der Lage, auf diese Websites zuzugreifen. Der Grund dafür ist, dass die Websites geografisch begrenzt sind. Das ist ziemlich überraschend. Die EU möchte, dass alle Anbieter digitaler Inhalte in der Region Webinhalte an die gesamte Region verkaufen, aber die Ironie ist, dass diese Anbieter digitaler Inhalte ein taubes Ohr für die Agenda der EU zu haben scheinen.

Die Anbieter digitaler Inhalte in der EU-Region beschränken weiterhin eine große Anzahl von Bewohnern der Region auf den Zugriff auf Webinhalte in ihren Nachbarländern. Das ist schon schade. Verstößt diese Praxis nicht gegen den Geist des Rechts auf Zugang zu Informationen?

Die geografische Sperrung von Webinhalten wird weiterhin praktiziert. Die Anbieter neigen dazu, die IP-Adressen der Webbenutzer und andere verwandte Informationen über die Präferenzen der Benutzer im Internet streng zu überprüfen. Nach der Erhebung der Daten entscheiden die Anbieter, welche Inhalte des Landes für den Nutzer geeignet sind.

Es ist interessant festzustellen, dass die EU-Kommission im vergangenen Jahr die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt ins Leben gerufen hat, um Fragen zu Geoblocking in Bezug auf den elektronischen Handel zu stellen. Unter den in der Region tätigen Einzelhändlern und Anbietern digitaler Inhalte wurde ein Fragebogen verteilt. Diesmal hat die EU-Kommission erste Ergebnisse der Umfrage veröffentlicht.

Insgesamt gingen 14.000 Antworten von allen Einzelhändlern und Anbietern digitaler Inhalte in 28 Mitgliedstaaten ein. Bei den physischen Gütern beruht Geoblocking nur auf einer einseitigen Entscheidung der Einzelhändler. In der Zwischenzeit wurde festgestellt, dass im Falle von Webinhalten mehr als 60% der Einzelhändler und Anbieter digitaler Inhalte (genauer gesagt 68%) an der Geoblockierung von Webinhalten beteiligt sind, wodurch der Zugang zu Webinhalten für Bewohner von Mitgliedern eingeschränkt wird Länder der EU.

Interessanterweise waren 59% der Befragten der Ansicht, dass sie den Zugang zur Website tendenziell blockieren, weil sie unter dem Einfluss des Vertrags stehen, dies zu tun.

Die folgende Tabelle gibt eine angemessene Vorstellung davon, wie Vereinbarungen zwischen Anbietern von Webinhalten und Einzelhändlern die Blockade von Webinhalten beeinflussen.

Beachten Sie, dass 74% der Anbieter von Webinhalten dazu neigen, Websites im Zusammenhang mit Fiction TV zu blockieren. Mehr als 60% (um genau zu sein 66%) blockieren tendenziell den Zugang der Internetnutzer zu Filmwebsites. Diese beiden haben sich als die führenden Vertreter herausgestellt, die vertraglich verpflichtet sind, den Zugang zu ihren Websites zu beschränken.

„Die Informationen, die im Rahmen unserer Umfrage zum E-Commerce-Sektor gesammelt wurden, bestätigen die Anhaltspunkte, aus denen sich die Umfrage ergab: Geoblocking hindert europäische Verbraucher nicht nur häufig daran, Waren und digitale Inhalte aus einem anderen EU-Land online zu kaufen, sondern auch einige dieser Geoblocking-Informationen -Sperrung ist das Ergebnis von Beschränkungen in Vereinbarungen zwischen Lieferanten und Händlern “, sagt Margrethe Vestager, EU-Wettbewerbskommissarin.

"Wenn Geoblocking aufgrund von Vereinbarungen stattfindet, müssen wir genau untersuchen, ob wettbewerbswidriges Verhalten vorliegt, das mit EU-Wettbewerbsinstrumenten angegangen werden kann", sagte sie.

Dies sind erste Ergebnisse der in der EU-Region durchgeführten Umfrage. Der Abschlussbericht wird Anfang nächsten Jahres veröffentlicht.

* Diese Nachricht wurde zuvor auf Torrent Freak veröffentlicht