Skip to main content

Alles auf Papier: 3 legale Must-Dos für Ihr Start-up

Die 5 Biologischen Naturgesetze - Die Dokumentation (Juni 2026)

Die 5 Biologischen Naturgesetze - Die Dokumentation (Juni 2026)
Anonim

Ein Start-up zu gründen ist wie zu heiraten. Es ist keine Entscheidung, leichtfertig getroffen zu werden und erfolgreich zu sein. Die individuellen Interessen der Gründer müssen in den Hintergrund der kollektiven Interessen des neuen Unternehmens treten.

Es gibt auch eine Menge wichtiger rechtlicher Dinge zu erledigen - es ist ein bisschen wie ein Pre-Nup, nur viel komplizierter. Leider neigen viele Unternehmer dazu, diese Unterlagen aufzuschieben, bis sie finanziell unterstützt werden, oder sich Entscheidungen auf dem Rücken einer Serviette zu merken. Und obwohl dies für Ihren Geschäftsplan in Ordnung sein mag, ist es entscheidend, dass die Hauptprobleme - Eigentum, Kontrolle und geistiges Eigentum, um nur einige zu nennen - formalisiert werden, bevor das Geschäft beginnt.

Aber wie priorisieren Sie angesichts Ihrer begrenzten Ressourcen, welche Entscheidungen Ihre Aufmerksamkeit, Zeit und (nicht unbedeutenden) Rechtskosten erfordern? Wir haben drei der wichtigsten Probleme identifiziert, die von Anfang an behoben werden müssen.

1. Kontrolle formalisieren

Bevor Sie Entscheidungen treffen, stellen Sie sicher, dass zwischen Ihnen und Ihren Mitbegründern Kontrollvereinbarungen getroffen wurden. Was noch wichtiger ist, lassen Sie sie in endgültigen Vereinbarungen klar formulieren (lesen Sie: Machen Sie es legal). Wenn Sie warten, bis Sie eine Meinungsverschiedenheit zwischen den Gründern haben, um die Dinge zu formalisieren, sind Sie zu spät.

Diese Vorkehrungen sollten mindestens Folgendes umfassen:

  • Eine Abstimmungsvereinbarung, in der festgelegt ist, wie das Unternehmen kontrolliert und verwaltet wird. Dies regelt Themen, die von der Ernennung von Mitgliedern des Verwaltungsrates bis hin zu strategischen operativen Entscheidungen reichen.
  • Ausübungszeitplan für das Eigenkapital, aus dem hervorgeht, wie das Eigenkapital im Laufe der Zeit als Gegenleistung für den Dienst am Unternehmen verdient wird. Hinweis: Stellen Sie sicher, dass Sie das Eigenkapital in Form einer Anzahl von Anteilen und nicht in Prozent aufschreiben. Die Bedeutung von „2%“ ändert sich im Laufe der Zeit - zum Beispiel, wenn Sie Finanzmittel aufnehmen und mehr Aktien ausgeben müssen, um diese an Ihre Anleger zu vergeben.
  • Ein Vorkaufsrecht, das besagt, dass eine Gründerin, die ihre Aktien verkaufen möchte, diese zunächst der Gesellschaft oder den anderen Mitbegründern anbieten muss, bevor sie sie an einen Dritten verkauft.
  • Die gute Nachricht? Es gibt Ressourcen wie Goodwin Procters Founder's Workbench, mit denen Sie diese Dokumente kostenlos vorbereiten können.

    2. Ihr geistiges Eigentum besitzen

    Ihr Unternehmen muss die IP-Adresse, mit der Sie Ihr Unternehmen betreiben, eindeutig besitzen (oder über eine entsprechende Lizenz verfügen), insbesondere wenn Ihr Unternehmen technologiegetrieben ist. Das größte Risiko besteht darin, dass Sie Ihre Ideen - oder Software - entwickelt haben, während Sie noch bei einem anderen Unternehmen beschäftigt waren.

    Wenn Sie oder Ihre Mitbegründer bereits in Vollzeit bei einem anderen Unternehmen an Ihrer Idee gearbeitet haben, müssen Sie zunächst die Vereinbarungen überprüfen, die Sie mit Ihren früheren (oder aktuellen) Arbeitgebern geschlossen haben. Häufig enthalten diese Dokumente eine „Bestimmung zur Erfindungsabtretung“, nach der Sie Erfindungen veröffentlichen müssen, die Sie während der Arbeitszeit gemacht haben oder die vertrauliche Informationen des Unternehmens verwendet haben, und die dem Unternehmen das Eigentum an diesem geistigen Eigentum verleihen können. Sie müssen im Voraus sicherstellen, dass niemand in Ihrem Team an Bestimmungen gebunden ist, die dazu führen könnten, dass die IP-Eigentumsrechte Ihres Unternehmens später in Frage gestellt werden.

    Es ist auch nicht ungewöhnlich, dass Vereinbarungen mit Ihren ehemaligen Arbeitgebern eine Non-Solicit-Klausel (ein Verbot, Kunden oder Mitarbeiter zu werben) und eine Non-Compete-Klausel (ein Verbot, auf einem ähnlichen Markt zu konkurrieren) enthalten. Achten Sie auf sie - diese Art von Vorsorge kann es für eine Gründerin sehr schwierig (wenn nicht unmöglich) machen, an der gleichen Stelle wie ihr altes Unternehmen an einem neuen Start-up zu arbeiten.

    Kunden und Partner können auch darauf bestehen, Eigentumsrechte an Ihren IP- oder IP-Treuhandvereinbarungen zu haben. Start-ups haben mit ihren Beta-Kunden oft wenig Verhandlungsspielraum, aber Sie sollten trotzdem vorsichtig vorgehen: Wenn Sie diese IP-Rechte an Ihre Kunden vergeben, kann dies Ihre Betriebsfähigkeit und Ihren Wert in der Zukunft erheblich einschränken.

    Schließlich müssen Ihre Mitbegründer, Mitarbeiter und Berater mit Ihrem Start-up Erfindungsaufträge, Vertraulichkeitsvereinbarungen sowie Vereinbarungen zum Verbot von Werbung und Wettbewerb abschließen (vorausgesetzt, die Person befindet sich nicht in einem Bundesstaat wie Kalifornien, in dem diese Arten von Vereinbarungen sind nicht gültig). Dies stellt sicher, dass Ihr Unternehmen die gesamte IP besitzt, die bei Ihrem Start entwickelt wurde, und ist geschützt, wenn später Meinungsverschiedenheiten auftauchen - zum Beispiel, wenn ein Gründer oder ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt.

    3. Schützen Sie Ihre geheime Soße

    Auf der einen Seite sollten Sie Ihre großartige Geschäftsidee nicht für sich behalten - aber Sie sollten darauf achten, nur so viele Informationen über Ihr Unternehmen und Ihr Produkt preiszugeben, wie Sie benötigen, und zu wissen, mit wem Sie sich unterhalten, wenn Sie Teilen Sie diese Details erneut. Zum Beispiel kann es in einem Gespräch mit einem potenziellen Partner angebracht sein, Ihre Idee (das „Was“), aber nicht die Ausführung (das „Wie“) zu besprechen.

    Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies für einen potenziellen Kunden möglicherweise nicht möglich ist, der wahrscheinlich die Details Ihrer Technologie verstehen möchte. In diesem Fall möchten Sie den Kunden möglicherweise auffordern, eine Geheimhaltungsvereinbarung (Non Disclosure Agreement, NDA) zu unterzeichnen. In dieser Vereinbarung wird festgelegt, dass vertrauliche Informationen über Ihr Unternehmen und seine Technologie oder Geschäftspraktiken nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Auf diese Weise können Sie Ihren Kunden mitteilen, was Sie benötigen, Ihre geheime Soße kann jedoch nicht der Öffentlichkeit oder Ihren Mitbewerbern zugänglich gemacht werden.

    Außerdem werden die meisten Anleger keine NDAs unterzeichnen, aber es ist eine gute Idee, einen Investor (oder sonst jemanden in dieser Angelegenheit) sorgfältig zu behandeln, bevor Sie ihm vertrauliche Informationen zur Verfügung stellen. Beispielsweise sollten Sie wissen, ob ein VC eine konkurrierende Investition in sein Portfolio hat, und sich ein Bild davon machen, wie bestimmte VCs in der Vergangenheit mit vertraulichen Informationen umgegangen sind. Der einfachste Weg, dies zu tun, ist oft, andere Gründer zu erreichen, die Gelder vom betreffenden VC erhalten haben. Sie teilen Ihnen gerne mit, wie gut sie von ihren VCs behandelt wurden.

    Wenn eine NDA nicht geeignet ist, sollten Sie beispielsweise „Proprietary and Confidential“ auf vorbereitete Materialien schreiben, einschließlich eines Datums und des Namens des Empfängers. Dies bietet Ihnen zwar weniger Schutz als eine NDA, aber je mehr Sie auf die Vertraulichkeit Ihrer Ideen hinweisen und sich bemühen, sie zu schützen, desto wahrscheinlicher ist es, dass ein Gericht bei künftigen Streitigkeiten auf Ihrer Seite steht.

    Heiraten macht Spaß - und eine neue Firma zu gründen sollte es auch sein. Es wird Unebenheiten auf dem Weg geben, aber wenn Sie sich von Anfang an auf die schwierigen Entscheidungen und die rechtliche Arbeit konzentriert haben (anstatt sie zu lösen, nachdem ein Problem aufgetreten ist), können Sie sich auf den Erfolg einstellen.

    Nithya B. Das ist Rechtsberaterin bei AppNexus Inc., einem Unternehmen mit Risikobereitschaft, das Echtzeit-Technologie für Online-Werbung bereitstellt. Zuvor war sie Associate in der Practice Group Technology Companies bei Goodwin Procter. Nithya ist außerdem Mitglied des Workbench Advisory Board von Goodwin Procter. Wenn sie keine Anwältin ist, schreibt Nithya einen indischen Kochblog, Hungry Desi, und eine Website mit Kinderrezepten, Half Pint Gourmet. Folgen Sie ihr auf Twitter @nithyadas.

    Erfahren Sie mehr über die Start-up-Woche bei The Daily Muse!