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Steuerabzüge Blogger sollten sich dessen bewusst sein

Anonim

Wenn Sie mit Ihrem Blog Geld verdienen und in den USA leben, müssen Sie dieses Einkommen auf Ihrer Steuererklärung geltend machen. Es gibt Abzüge, die Sie als Blogger von Ihrer Steuererklärung in Anspruch nehmen können, um Ihre Steuerschuld zu senken, insbesondere wenn dies Ihre einzige Einnahmequelle ist. Andere Abzüge gibt es für Blogger, die von zu Hause aus arbeiten. Natürlich ist es immer am besten, den Rat eines Steuerfachmanns einzuholen, um sicherzustellen, dass Sie alle Abzüge aufgrund Ihrer individuellen Steuersituation in Anspruch nehmen können. Die folgende Liste enthält eine allgemeine Vorstellung von Abzügen, die Sie bei der Vorbereitung Ihrer Steuererklärung beachten und berücksichtigen sollten.

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Ausgaben im Zusammenhang mit dem Internet

Als Blogger können Sie möglicherweise Ihre Internetkosten abziehen. Beispielsweise können Sie möglicherweise Folgendes abziehen:

  • Hosting-Gebühren für Ihr Blog
  • Registrierungsgebühren für Domainnamen
  • Gebühren für den Internetzugang
  • Blogging-Software-Gebühren
  • Bild- oder Musikdownloads für Ihr Blog
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Computerausrüstung

Sie können möglicherweise abziehen:

  • Dein Computer
  • Upgrades wie Speicherupgrades
  • Laptop-Computer
  • WLAN router
  • Neue Tastatur, Maus und Monitor
  • Software (z. B. Bildbearbeitungssoftware, Buchhaltungssoftware, Steuererstellungssoftware)
  • Web-Kamera
  • Digitalkamera
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Kommunikationsbezogene Ausgaben

Viele der mit der Kommunikation verbundenen Geräte und Tools, die Sie zum Ausführen Ihres Blogs verwenden, können abzugsfähig sein, darunter:

  • Zweite Telefonleitung für Ihr Geschäfts- oder Faxgerät
  • Faxgerät
  • Telefonanrufe
  • Ferngespräche
  • Smartphone
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Büroausstattung

Traditionelle Büroartikel können abzugsfähig sein wie:

  • Schreibtisch
  • Stühle
  • Beleuchtung
  • Aktenschränke
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Zubehör und Schreibwaren

Kleine Vorräte können sich schnell summieren. Behalten Sie den Überblick über die Quittungen, da diese Positionen möglicherweise abzugsfähig sind:

  • Visitenkarten
  • Briefkopf
  • Umschläge
  • Büroklammern
  • Hefter und Heftklammern
  • Papier
  • Post-its
  • Ordner
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Werbung, Promotion und Design

Die meisten Blogger investieren jedes Jahr in Design, Werbung oder Werbeaktionen. Vergessen Sie nicht, geltende Kosten abzuziehen, wie:

  • Blogdesign (benutzerdefiniertes Blog, Header)
  • Werbedesign
  • Logo, Briefkopfgestaltung
  • Werbeplatzierung
  • Wettbewerbspreise
  • Werbegeschenke
  • Bezahlte Site-Beiträge
  • Suchmaschinenoptimierung
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Reise und Unterhaltung

Wenn Sie an Blogging-Konferenzen oder Meetings teilnehmen, können Sie diese Ausgaben höchstwahrscheinlich abziehen:

  • Konferenzgebühren
  • Hotelgebühren während Ihres Geschäftsaufenthalts in Verbindung mit Ihrem Blog
  • Verpflegungskosten, wenn Sie geschäftlich unterwegs sind und sich auf Ihren Blog beziehen
  • Unterhaltung für Kunden, die Sie mit Ihrem Blog verbunden haben
  • Transport, wenn es um Ihr Blog geht
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Mitgliedschaften und Zeitschriften des Berufsverbandes

Viele Blogger gehören zu Berufsverbänden, die sich auf das Thema ihres Blogs oder das Bloggen beziehen. Berufsbeiträge können abzugsfähig sein. In ähnlicher Weise könnten Zeitschriften und Bücher, die Sie erwerben, um zu lernen und zu wachsen, abzugsfähig sein, darunter:

  • Berufsverbandsgebühren
  • Bücher, Zeitschriften, Online-Abonnements
  • Professionelle Website-Mitgliedschaften
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Büroflächen und Nebenkosten

Wenn Sie von zu Hause aus arbeiten, um Ihr Blogging-Geschäft zu betreiben, können Sie möglicherweise die Miete für Ihre Bürofläche von Ihrer Steuererklärung abziehen. Wenn Sie von zu Hause aus arbeiten, können Sie alternativ einen Teil Ihrer Haushaltsrechnungen für diesen Bereich abziehen, wenn Sie diesen Bereich ausschließlich für Ihr Blogging-Geschäft verwenden. Die Ausgaben in dieser Kategorie könnten Folgendes umfassen:

  • Miete
  • Elektrizität
  • Wasser
  • Erdgas
  • Sicherheit
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Sonstiges Sonstige Aufwendungen

Es gibt eine Vielzahl kleiner Ausgaben, die Sie als Blogger möglicherweise abziehen können. Beachten Sie bei der Vorbereitung Ihrer Steuererklärung Folgendes:

  • Kosten für die Wiederverwendung von Fotos oder Bildern, die einer anderen Person oder Einrichtung gehören
  • In Ihrem Blog, auf Ihrer Website oder in Marketingmaterialien verwendete Headshots
  • Porto
  • Postfach, wenn Sie eines ausschließlich für Ihr Blogging-Geschäft verwenden
  • Schließfach, wenn Sie eines ausschließlich für Ihr Blogging-Geschäft verwenden
  • Gebühren für freiberufliche Dienstleistungen wie Rechtsanwalt oder Steuerberater